Rechtsprechung
BGH, 10.07.2019 - 2 StR 160/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Neufassung eines strafrechtlichen Urteilstenors; Berücksichtigung der Rechtskraft einer Kompensationsentscheidung im Urteilstenor; Berücksichtigung der Rechtskraft einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Urteilstenor
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Notwendigkeit der Neufassung eines strafrechtlichen Urteilstenors; Berücksichtigung der Rechtskraft einer Kompensationsentscheidung im Urteilstenor; Berücksichtigung der Rechtskraft einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Urteilstenor - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot)
Auszug aus BGH, 10.07.2019 - 2 StR 160/19
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 17. Oktober 2018 (Az.: 2 StR 367/18) im Strafausspruch unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 10.07.2019 - 2 StR 160/19
Aus Gründen der Klarheit ist es zweckmäßig, dies im Urteilsspruch kenntlich zu machen, und darüber hinaus nicht nur, wie geschehen, den Strafausspruch, sondern auch den rechtskräftigen Schuldspruch aufzunehmen (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 276).
- BGH, 12.10.2023 - 5 StR 391/23
Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Mordes an einem 28-jährigen Brasilianer …
Im Interesse der Klarheit ist es zweckmäßig, in die Urteilsformel auch die bereits rechtskräftigen Bestandteile des Schuldspruchs aufzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2019 - 2 StR 160/19 Rn. 2; vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 276). - BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung)
Aus Gründen der Klarheit ist es zweckmäßig, in die Urteilsformel auch die bereits rechtskräftigen Bestandteile des Schuldspruchs aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 StR 160/19 Rn. 2). - BGH, 03.08.2022 - 4 StR 129/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Der Senat fasst auf Grund der Anregung des Generalbundesanwalts den Tenor zur Klarstellung neu unter Aufnahme des bereits rechtskräftigen Schuldspruchs und der ebenso rechtskräftigen Entscheidungen über die Einziehung und die Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2019 - 2 StR 160/19 Rn. 2 …und vom 15. Februar 2022 - 4 StR 485/21 Rn. 8).